Wissen, was ändert: Die Pflegeleistungen 2024 im Überblick. Verstehen Sie Ihre neuen Vorteile und handeln Sie weise.
Für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind und ihre pflegenden Angehörigen betrifft vor allem der Bereich der Pflegeleistungen. Es werden keine Veränderungen für professionelle Pflegekräfte genannt.
Folgende Änderungen bei den Pflegeleistungen
treten 2024 in Kraft:
- Das Pflegegeld wird erhöht.
- Die Leistungen der ambulanten Sachpflege werden angehoben.
- Junge pflegebedürftige Menschen erhalten ein vorgezogenes Entlastungsbudget.
- Der Zugang zum Pflegestützpunkt-Geld wird verbessert.
- Der Zuschlag zu den Kosten für stationäre Pflegeeinrichtungen wird erhöht.
Pflegereform 2024: Pflegegeld 2024
Zu Beginn des neuen Jahres wird das Pflegegeld um 5 Prozent angehoben. Wenn Sie bereits Pflegegeld beziehen, wird Ihr Betrag ab Januar automatisch erhöht. Diese Anpassung im Jahr 2024 markiert die erste Erhöhung seit 2017. Die nächste Steigerung ist für den 01.01.2025 geplant und beläuft sich auf 4,5 Prozent.
Pflegesachleistungen 2024
Auch zu Beginn des Jahres 2024 steigen die Leistungen für pflegerische Sachleistungen um 5 Prozent. Wenn Sie bereits solche Leistungen in Anspruch nehmen, wird Ihre Pflegeversicherung ab Januar automatisch den höheren Betrag abrechnen. Die Erhöhung der pflegerischen Sachleistungen im Jahr 2024 ist die erste Anpassung seit dem Jahr 2022. Die nächste Anpassung erfolgt am 01.01.2025 und erhöht die Beträge erneut um weitere 4,5 Prozent, wie auch beim Pflegegeld.
Pflegereform 2024: Verhinderungspflege 2024
Das sogenannte Entlastungsbudget wird eingeführt, um die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu vereinfachen. Anstatt aus separaten Quellen wie bisher, können beide Pflegeleistungen nun aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget finanziert werden.
Für die meisten Pflegebedürftigen tritt das Entlastungsbudget erst am 01.01.2025 in Kraft und beträgt dann 3.539 Euro. Junge Pflegebedürftige bis zum Alter von 25 Jahren mit einem Pflegestufe 4 oder 5 haben bereits ab 2024 Zugang zu einem vorzeitigen Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro.
Infolgedessen werden auch die Bedingungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vereinheitlicht:
- Es ist nicht mehr notwendig, dass vor der Verhinderungspflege mindestens 6 Monate lang häusliche Pflege geleistet wurde.
- Die maximale Dauer der Verhinderungspflege wird von 6 auf 8 Wochen erhöht, wie es bereits bei der Kurzzeitpflege der Fall ist.
- Während der Verhinderungspflege wird das halbe Pflegegeld nun bis zu 8 Wochen statt bisher nur bis zu 6 Wochen weiterhin ausgezahlt.
Das Pflegeunterstützungsgeld 2024
Das Pflegeunterstützungsgeld soll berufstätigen Angehörigen helfen, ihre Erwerbsarbeit und die Verantwortung für die Pflege besser zu vereinbaren. In Notfällen der Pflege können Sie sich freistellen lassen, ohne auf Ihr Einkommen verzichten zu müssen.
Eine Neuerung im Jahr 2024 ist, dass Sie diese Leistung nicht nur einmal pro Fall in Anspruch nehmen können, sondern jedes Jahr erneut. Denn die Betreuung von pflegebedürftigen Personen bringt ständig neue Herausforderungen mit sich – nicht nur am Anfang des Falls.
Pflegeleistungen 2024 (PDF)
Quelle: Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege