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GEZ und Pflege – So können Sie sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen

Im Dezember 2012 wurde die frühere „Gebühreneinzugszentrale“ in den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt, allgemein bekannt als GEZ oder öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Hierfür wird monatlich ein Betrag von 18,36 Euro fällig. In diesem Artikel erläutern wir, wie Sie eine Befreiung von der GEZ erreichen können.

Sind diese Gebühren immer zu entrichten, oder gibt es Möglichkeiten zur Befreiung von der GEZ? Ja, unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, sich von den GEZ-Gebühren befreien zu lassen.

Insbesondere für pflegebedürftige Personen existieren verschiedene Optionen, um jährlich über 200 Euro zu sparen. Wenn in einem Haushalt ein Angehöriger mit einer Behinderung lebt oder pflegebedürftig ist, können die GEZ-Gebühren abgemeldet oder eine Ermäßigung beantragt werden. Die Beitragspflicht entfällt auch für alle anderen Personen im gleichen Haushalt. Im Artikel zeigen wir Ihnen, wie das funktioniert und wie Sie herausfinden können, ob Sie für die GEZ-Befreiung in Frage kommen.

Mit Pflegegrad Befreiung von GEZ

Wer hat Anspruch auf eine Befreiung von den GEZ-Gebühren?

Ein Pflegegrad allein reicht nicht aus, um eine GEZ-Befreiung zu erhalten. Dennoch gibt es bei pflegebedürftigen Menschen häufig weitere Gründe, die eine Befreiung oder zumindest eine Ermäßigung rechtfertigen können.

Eine GEZ-Befreiung kann zunächst beantragt werden, wenn man Sozialleistungen erhält. Doch welche Leistungen sind hierbei relevant? Das Sozialgesetzbuch (SGB) und das Lastenausgleichsgesetz (LAG) definieren die Ansprüche präzise. Alle antragsberechtigten Personen

  • Empfänger*innen von Pflegegeld, das vom Sozialamt und nicht von der Pflegekasse gezahlt wird.
  • Empfänger*innen von Pflegezulagen gemäß §267 Abs. 1 LAG sowie Personen mit Freibetrag nach §267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG.
  • Personen mit Anspruch auf vollstationäre Pflege in einer Einrichtung (§ 72 SGB XI).
  • Menschen mit Behinderung, die Sozialhilfe beziehen und in einer Einrichtung leben (SGB XII § 75 Abs. 3 Satz 1 a. F.).
  • Personen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten.
  • Personen, die aufgrund von Erblindung hilfsbedürftig sind (§72 SGB).
  • Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII (3. Kapitel) oder BVG (§§ 27a oder 27d).
  • Taubblinde Menschen mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung oder Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen „Bl” und „Gl” oder „TBl”).

 

Wer kann eine Ermäßigung der GEZ-Gebühren beantragen?

Personen, die keinen Anspruch auf eine vollständige Befreiung der GEZ-Gebühr haben, können bei Vorlage bestimmter Nachweise eine Ermäßigung des monatlichen Beitrags beantragen. Dies betrifft unter anderem:

  • Blinde oder langfristig sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 aufgrund der Sehbehinderung.
  • Gehörlose oder hörgeschädigte Personen sowie solche, die trotz Hörhilfen nur wenig oder gar nichts hören.

Wie stelle ich einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von der GEZ?

Zunächst das Wesentliche: Alle erforderlichen Unterlagen sind schriftlich an die folgende Adresse zu senden:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Sie haben die Möglichkeit, einen formlosen Antrag an die genannte Adresse zu erstellen oder alternativ hier einen Antrag online auszufüllen und auszudrucken.

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